Krankmeldungen
Bitte melden Sie ihr Kind bis spätestens 7:55 Uhr über den Schulmanager krank.
§ 20 BaySchO
Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung
(1) 1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2Im Fall fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. 3Außerschulische Einrichtungen der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung sind darüber hinaus in der von der Schule festgelegten Weise zu unterrichten.
(2) 1Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen
1.bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder
2.wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen.
Kontakt
Öffnungszeiten Sekretariat:
Montag – Donnerstag von 07:30 – 13:00 Uhr
Falls das Sekretariat nicht besetzt ist oder der Anschluss durch einen anderen Anruf blockiert wird, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Grundschule St. Peter und Paul
Tel: 0871/97495020
Fax: 0871/ 974950251
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