LEISTUNGSKONZEPT
Leistungskonzept der Grundschule St. Peter und Paul
Stand November 2024
Inhalt:
1. Leistungserhebungen
1.1 Schriftliche Leistungen
1.2 Mündliche Leistungen
1.3 Praktische Leistungen
1.4 Mehrdimensionale Leistungen
1.5 Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung
2. Rückmeldung der Ergebnisse
3. Besonderheiten im Fach Deutsch
4. Besondere Regelungen für die 4. Jahrgangsstufe
5. Allgemeine Grundsätze
6. Zusammenarbeit mit Eltern
7. Rechtliche Grundlagen
1. Leistungserhebungen
1.1 Schriftliche Leistungen (GrSO§10, BayEUG Art. 52)
Schriftliche Leistungserhebungen müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben. An einem Tag darf nur eine schriftliche Leistungserhebung, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei geschrieben werden. In der 4. Jgst. werden schriftliche Leistungsnachweise mindestens eine Woche vorher angekündigt.
Inhaltliche Gestaltung (außer bei „Texte schreiben“)
- Reproduktion: Wiedergabe von Sachverhalten aus dem Gedächtnis
- Reorganisation: Selbstständige Neuorientierung bekannter Sachverhalte zu einer neuen, komplexen Struktur
- Transfer: Übertragen von bekannten Zusammenhängen auf eine Struktur neuer Sachverhalte
- Problemlösen: Lösen neuartiger Aufgaben bzw. Finden neuartiger Erklärungen für bekannte Sachverhalte
- 60 – 65 % der Aufgaben aus dem Bereich Reproduktion und Reorganisation; 30 – 35 % aus dem Bereich Transfer und Problemlösen
Punkteschlüssel:
Note 1 100-93 %
Note 2 92 – 80 %
Note 3 79 – 65 %
Note 4 64 – 45 % (Mindestkompetenz)
Note 5 44 – 22 %
Note 6 21 – 0 %
(+ pädagogischer Freiraum)
1.2 Mündliche Leistungen
Beispiele für mündliche Leistungen:
Unterrichtsgespräch/Argumentatives Gespräch, Beschreibung von Lösungswegen, Gedicht-oder Lesevortrag, Präsentation von Gruppenarbeiten, Sachaufgaben erklären, Abfragen
1.3 Praktische Leistungen
Neben schriftlichen und mündlichen Noten werden auch praktische Noten erteilt.
Beispiele: Eintragen/Zeichnen/Bauen, Experimentieren, Lernplakat, Bauen von Körpern
1.4 Mehrdimensionale Leistungen
Zu den mehrdimensionalen Leistungserhebungen zählen z. B. Lapbook, Portfolio, Referate mit Präsentation (z.B. Plakat), Buchvorstellung mit Leseprobe und Präsentation.
Mehrere schriftliche Leistungserhebungen können in allen Fächern durch mehrdimensionale Leistungserhebungen ersetzt werden. Ausnahme Jgst. 4: Nur in den Fächern Deutsch und Heimat- und Sachunterricht kann höchstens eine Probearbeit durch eine mehrdimensionale Leistungserhebung ersetzt werden.
1.5 Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung (BayEuG, Art.52)
Schriftliche, mündliche, praktische und mehrdimensionale Leistungserhebungen werden in der Jahrgangsstufe 2 gleich gewichtet. Art, Zahl, Schwierigkeit und Umfang der Leistungserhebungen in der 2. Jahrgangsstufe verstehen sich als Eingewöhnung und sanfte Hinführung zu Prüfungssituationen und liegen in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft.
In der 3. und 4. Jahrgangsstufe fließen mündliche und praktische Leistungen, die wenig komplex sind (z.B. kurzer Lesevortrag, Zusammenfassung von Unterrichtsergebnissen, Bauen einfacher Körper nach Bauplan, Abfragen und ähnliches) im Verhältnis von 1:2 gegenüber schriftlichen und mehrdimensionalen Leistungsnachweisen in die Gesamtnote ein. Art und Zahl der mündlichen und praktischen Leistungsnachweise, sowie Umfang und Schwierigkeitsgrad aller Leistungserhebungen liegen in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft.
Um die Vergleichbarkeit der Anforderungen und die Chancengleichheit zu gewährleisten, erfolgt in allen Jahrgangsstufen ein intensiver Austausch im jeweiligen Jahrgangsstufenteam unter Berücksichtigung der jeweiligen Klassensituation.
2. Rückmeldung der Ergebnisse
Jgst. 1 und 2 (nur 1. Halbjahr):
ohne Bepunktung und Benotung; Beschreibung der erbrachten Leistungen, konkretes Feedback
Ab Jgst. 2 (2. Halbjahr): Punkte, Gesamtpunktezahl und Note
Die bewerteten schriftlichen Leistungserhebungen werden den Erziehungsberechtigten zur Unterschrift mit nach Hause gegeben. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn die Arbeiten z. B. nicht innerhalb von einer Schulwoche wieder in die Schule gebracht werden. Schriftliche Leistungsnachweise sind Eigentum der Schule und werden dort für zwei Jahre aufbewahrt.
3. Besonderheiten im Fach Deutsch
- Die vier Teilbereiche im Fach Deutsch Sprechen und Zuhören, Lesen, Schreiben, Sprache untersuchen und reflektieren (inkl. richtig schreiben) werden gleich gewichtet.
- keine reinen Diktate oder Nachschriften
- auch Leistungsnachweise in „Zuhören“ und „Texte überarbeiten“
4. Besondere Regelungen für die 4. Jahrgangsstufe
Probefreie Unterrichtswochen:
16.09.2024 – 20.09.2024
14.10.2024 – 18.10.2024
07.01.2025 – 10.01.2025 + Montag, 13.1.2025
10.03.2025 – 14.03.2025
Vorgeschriebene Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise in Jahrgangsstufe 4 bis zum Erhalt des Übertrittszeugnis (GrSO §10)
Insgesamt 18 Schriftliche Leistungsnachweise
Deutsch: 10 Schriftliche Leistungsnachweise
Mathematik: 4 Schriftliche Leistungsnachweise
HSU: 4 Schriftliche Leistungsnachweise
In D und HSU kann max. eine schriftliche Leistungserhebung durch eine mehrdimensionale ersetzt werden.
Zeugnisse in Jahrgangsstufe 4:
Zwischeninformation
- erhalten Sie am 24. 01. 2025
- besteht aus einer kurzen Rückmeldung zur Jahresfortgangsnote im jeweiligen Fach
Übertrittszeugnis
- wird am 02.05.2025 ausgegeben
- enthält ausschließlich Ziffernnoten in den Fächern D, M und HSU, die daraus gebildete Gesamtdurchschnittsnote sowie eine zusammenfassende Beurteilung der Übertrittseignung
Jahreszeugnis
- am letzten Schultag (31.07.2025) Ziffernnoten in allen Fächern
- Aussagen zum Kompetenzerwerb und zur individuellen Lernentwicklung
5. Allgemeine Grundsätze
- Das Kind weiß, wann es in einer Leistungssituation ist.
- Die Art und Weise der Leistungserhebung ist den Kindern vertraut.
- Mündliche Noten sind keine Mitarbeitsnoten.
- Es werden keine identische Leistungserhebungen in Parallelklassen abgehalten.
- Hausaufgaben werden nicht benotet.
- Referate, Lapbooks und andere mehrdimensionalen Leistungserhebungen müssen in der Schule erstellt werden, ansonsten ist keine Benotung möglich.
- Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Rechtschreibung, Grammatik und Syntax) und schwere Ausdrucksmängel können mit bis zu 10% in die Bewertung einfließen, wenn sie den Kern der Leistungsfeststellung treffen. (z.B. Sprachrichtigkeit bei Aufsätzen, sinnentstellende Fehler bei Fachausdrücken, schwere Ausdrucksmängel beim Beantworten von Fragestellungen, die eine eigene Formulierung verlangen)Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Rechtschreibung, Grammatik und Syntax) und schwere Ausdrucksmängel werden in allen schriftlichen Arbeiten gekennzeichnet, damit im besten Fall vor der Leistungserhebung daraus gelernt werden kann.
- Orientierungsarbeiten, Vergleichsarbeiten und BYLES – Tests werden nicht benotet. Sie dienen Lehrkräften, Eltern und Schülern als neutrale Lernstandsrückmeldung und zur Beratung.
Zwischen verschiedenen Aufgabenformaten (geschlossene, halboffene, offene), wie etwa Zuordnungsaufgaben, Multiple-Choice-Aufgaben, Richtig-Falsch-Aufgaben, Lückentexten, Ergänzungsaufgaben, Skizzen, Formulierung von Lösungswegen, Begründungen, etc. wird variiert.
6. Zusammenarbeit mit Eltern
- Alle Eltern erhalten am Schuljahresanfang das aktuelle Leistungskonzept der Grundschule St. Peter und Paul.
- Das Leistungskonzept wird dem Elternbeirat vorgestellt.
- Eltern der Viertklässler werden durch einen zusätzlichen Elternbrief über die Besonderheiten der 4. Klasse informiert.
7. Rechtliche Grundlagen
- BayEuG Art.52
- BaySchO, §3, §37, §40
- GrSO §10 – §15
- LDO §3, §6, §27
Im Namen des Kollegiums
gez. Rosa Maria Bogenrieder, Rektorin